Reha-Resolution an Ulla Schmidt
Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Reha-Medizin hat der BDPK in einer Resolution an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gefordert, dass bei der anstehenden Neuregelung der Krankenhausfinanzierung die Krankenkassen stärker in die Verantwortung für die sachgerechte Finanzierung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation genommen werden. Anderenfalls droht ein Versorgungsdefizit, das vor allem chronisch kranke ältere Menschen trifft. Die Resolution und die dazu herausgegebene Presseinformation können Sie hier herunterladen.
„Kassen dürfen sich nicht hinter Paragraphen verstecken!“
Die
deutschen Rehabilitationskliniken mussten in den vergangenen fünf
Jahren Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent verkraften, ohne dass
die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen im gleichen Zeitraum
angehoben wurden. Das ist nach Darstellung der Verbände der Anbieter
medizinischer Rehabilitationsleistungen auf Dauer ruinös für die
Qualität der medizinischen Versorgung. Zu leiden hätten darunter die
vorwiegend älteren Reha-Patienten der gesetzlichen Krankenkassen nach
Schlaganfall, Herzinfarkt, Gelenkersatz sowie die chronisch kranken
Patienten. Rund zwei Millionen Menschen müssen derzeit jährlich, auch
im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, in der ambulanten oder
stationären medizinischen Rehabilitation behandelt werden. Dabei ist
festzustellen, dass der Versorgungsbedarf erheblich zunimmt, weil die
Patienten immer älter und kränker und damit auch die Behandlung immer
aufwändiger wird. Zudem werden die Patienten immer früher aus dem
Krankenhaus in die Rehabilitation verlegt, sie benötigen dort auch
deshalb immer mehr medizinische Versorgung.
Die Entscheidungshoheit über Preise, Auswahl und
Belegung der Reha-Kliniken liegt, wie die Spitzenverbände der
Reha-Medizin darstellen, ausschließlich bei den Krankenkassen. Die
Kliniken hätten damit gar keine andere Wahl, als die Preisdiktate der
Kassen zu akzeptieren, wenn sie nicht den Leerstand ihrer Einrichtung
und damit die Insolvenz riskieren wollen. Die Verweigerungshaltung, die
Vergütungssätze zu erhöhen, würden die Krankenkassen mit der für
Krankenhäuser gesetzlich festgelegten Grundlohnsummen-Bindung
begründen. Um den Krankenkassen dieses Argument zu nehmen, ist es aus
Sicht der Verbände dringend notwendig, im Zuge der anstehenden
Gesetzgebung zur Krankenhausfinanzierung auch die Preisbindung für
Leistungen in den Rehabilitationskliniken endgültig von der
Grundlohnrate abzukoppeln.
Die Grundlohnsumme umfasst alle beitragspflichtigen
Arbeitsentgelte, aus denen die Beiträge zur Krankenversicherung
berechnet werden. Die Veränderung dieser Summe wird in einem
Prozentwert, der so genannten Grundlohnrate, ausgedrückt, die das
Bundesgesundheitsministerium jährlich bekannt gibt. Sie betrug im
Zeitraum von 2003 bis 2008 durchschnittlich 0,54 Prozent pro Jahr.
Die Spitzenverbände der Reha-Medizin sehen ihren nachdrücklichen Appell an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auch vor dem Hintergrund, dass der unmittelbar bevorstehende Start des Gesundheitsfonds den Kostendruck der Krankenkassen weiter verschärfen wird. Es bestehe die Gefahr, dass die Krankenkassen ihre marktbeherrschende Rolle weiter ausnutzen werden, um die Preise weiter zu senken, was verheerende Auswirkungen für das Personal und damit für die Versorgungsqualität der Kassenpatienten mit Rehabilitationsleistungen hätte.
