BDPK
19. Mai 2012  

Reha-Resolution an Ulla Schmidt

Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Reha-Medizin hat der BDPK in einer Resolution an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gefordert, dass bei der anstehenden Neuregelung der Krankenhausfinanzierung die Krankenkassen stärker in die Verantwortung für die sachgerechte Finanzierung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation genommen werden. Anderenfalls droht ein Versorgungsdefizit, das vor allem chronisch kranke ältere Menschen trifft. Die Resolution und die dazu herausgegebene Presseinformation können Sie hier herunterladen.

„Kassen dürfen sich nicht hinter Paragraphen verstecken!“

Die deutschen Rehabilitationskliniken mussten in den vergangenen fünf Jahren Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent verkraften, ohne dass die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen im gleichen Zeitraum angehoben wurden. Das ist nach Darstellung der Verbände der Anbieter medizinischer Rehabilitationsleistungen auf Dauer ruinös für die Qualität der medizinischen Versorgung. Zu leiden hätten darunter die vorwiegend älteren Reha-Patienten der gesetzlichen Krankenkassen nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Gelenkersatz sowie die chronisch kranken Patienten. Rund zwei Millionen Menschen müssen derzeit jährlich, auch im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, in der ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation behandelt werden. Dabei ist festzustellen, dass der Versorgungsbedarf erheblich zunimmt, weil die Patienten immer älter und kränker und damit auch die Behandlung immer aufwändiger wird. Zudem werden die Patienten immer früher aus dem Krankenhaus in die Rehabilitation verlegt, sie benötigen dort auch deshalb immer mehr medizinische Versorgung.

Die Entscheidungshoheit über Preise, Auswahl und Belegung der Reha-Kliniken liegt, wie die Spitzenverbände der Reha-Medizin darstellen, ausschließlich bei den Krankenkassen. Die Kliniken hätten damit gar keine andere Wahl, als die Preisdiktate der Kassen zu akzeptieren, wenn sie nicht den Leerstand ihrer Einrichtung und damit die Insolvenz riskieren wollen. Die Verweigerungshaltung, die Vergütungssätze zu erhöhen, würden die Krankenkassen mit der für Krankenhäuser gesetzlich festgelegten Grundlohnsummen-Bindung begründen. Um den Krankenkassen dieses Argument zu nehmen, ist es aus Sicht der Verbände dringend notwendig, im Zuge der anstehenden Gesetzgebung zur Krankenhausfinanzierung auch die Preisbindung für Leistungen in den Rehabilitationskliniken  endgültig von der Grundlohnrate abzukoppeln.

Die Grundlohnsumme umfasst alle beitragspflichtigen Arbeitsentgelte, aus denen die Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden. Die Veränderung dieser Summe wird in einem Prozentwert, der so genannten Grundlohnrate, ausgedrückt, die das Bundesgesundheitsministerium jährlich bekannt gibt.  Sie betrug im Zeitraum von 2003 bis 2008 durchschnittlich 0,54 Prozent pro Jahr.

Die Grundlohnrate war bisher vor allem für die Akut-Krankenhäuser die gesetzlich festgelegte Zuwachsgrenze ihrer Vergütung. Inzwischen  haben die Gesundheitspolitiker von Bund und Ländern die Notwendigkeit erkannt, dass die vergangenheitsbezogene Systematik der Grundlohn-Preisbindung die Krankenhäuser in ihrer Substanz beschädigt. Der aktuelle Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein neues Krankenhausfinanzierungs-Rahmengesetz (KHRG) sieht deswegen in weitgehend parteienübergreifendem Konsens die Aufhebung der Grundlohn-Preisbindung vor. Da die Reha-Kliniken von den gleichen Kostenschüben – ausgelöst u. a. durch die Tarifabschlüsse der letzten Jahre für ärztliches, pflegerisches und therapeutisches Personal, erhebliche Energiekostensteigerungen, die überdurchschnittliche Teuerungsrate vor allem bei den Lebensmitteln, und letztlich auch Kostenbelastungen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer – wie Krankenhäuser getroffen werden, fordern jetzt die Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer eine analoge Regelung für die stationäre Rehabilitation.

Die Spitzenverbände der Reha-Medizin sehen ihren nachdrücklichen Appell an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auch vor dem Hintergrund, dass der unmittelbar bevorstehende Start des Gesundheitsfonds den Kostendruck der Krankenkassen weiter verschärfen wird. Es bestehe die Gefahr, dass die Krankenkassen ihre marktbeherrschende Rolle weiter ausnutzen werden, um  die Preise weiter  zu senken,  was verheerende Auswirkungen für das Personal und damit für die Versorgungsqualität der Kassenpatienten mit Rehabilitationsleistungen hätte.


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