BDPK
19. Mai 2012  

Rahmenkonzepte des BDPK zur stationären Rehabilitation

Der BDPK betrachtet es als erforderlich, dass auf der Grundlage des SGB IX und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Konzepte für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entwickelt und in die Diskussion mit der Politik und den Leistungsträgern eingebracht werden.

Diese Konzepte, die für die Mitgliedseinrichtungen der Landesverbände der Privatkrankenanstalten empfehlenden Charakter besitzen, konkretisieren das Rehabilitationsverständnis in den jeweiligen Indikationsbereichen und sollen neuen Entwicklungstendenzen Rechnung tragen.
Der BDPK hatte Anfang 2003 in einem ersten Schritt das „Rahmenkonzept zur stationären Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen“ verabschiedet, welches von den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe Orthopädie/Rheumatologie erarbeitet wurde. In Fortsetzung dessen wurde in der Facharbeitsgruppe Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Jahr 2005 das „Rahmenkonzept zur stationären Rehabilitation bei kardiologischen Erkrankungen“ entwickelt.



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