Rahmenkonzepte des BDPK zur stationären Rehabilitation
Der BDPK betrachtet es als erforderlich, dass auf der Grundlage des SGB IX und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Konzepte für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entwickelt und in die Diskussion mit der Politik und den Leistungsträgern eingebracht werden.
Diese Konzepte, die für die Mitgliedseinrichtungen der
Landesverbände der Privatkrankenanstalten empfehlenden Charakter
besitzen, konkretisieren das Rehabilitationsverständnis in den
jeweiligen Indikationsbereichen und sollen neuen Entwicklungstendenzen
Rechnung tragen.
Der BDPK hatte Anfang 2003 in einem ersten Schritt
das „Rahmenkonzept zur stationären Rehabilitation bei muskuloskeletalen
Erkrankungen“ verabschiedet, welches von den Mitgliedern der
Facharbeitsgruppe Orthopädie/Rheumatologie erarbeitet wurde. In
Fortsetzung dessen wurde in der Facharbeitsgruppe
Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Jahr 2005 das „Rahmenkonzept zur
stationären Rehabilitation bei kardiologischen Erkrankungen“ entwickelt.
